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   VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162   

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VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162 (https://dejure.org/2020,42704)
VG München, Entscheidung vom 09.12.2020 - M 4 E 20.33162 (https://dejure.org/2020,42704)
VG München, Entscheidung vom 09. Dezember 2020 - M 4 E 20.33162 (https://dejure.org/2020,42704)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5, Abs. 7, § 123; AsylG § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 71; VwVfG § 51 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5, Abs. 7; EMRKArt. 3; GrC Art. 4; VwGO § 88; ZustVAuslR § 5 Abs. 1
    Kein Abschiebungsverbot hinsichtlich Griechenland für anerkannt Schutzberechtigte

  • rewis.io

    Abschiebungsverbot hinsichtlich Griechenland (verneint)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF

    Alleinstehende Männer, Anerkannte, keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • VG Ansbach, 31.08.2020 - AN 17 S 18.50859

    Abschiebung Schutzberechtigter nach Griechenland

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Dass arbeitsfähigen und gesunden Schutzberechtigten in Griechenland unabhängig von deren Willen und eigenen Entscheidungen gleichsam automatisch Verelendung und damit eine gegen Art. 4 GR-Charta bzw. Art. 3 EMRK verstoßende Behandlung droht, lässt sich aufgrund der vorliegenden Erkenntnisse zur Behandlung anerkannt Schutzbedürftiger weder positiv feststellen, noch scheint es beachtlich wahrscheinlich (BayVGH, B.v. 17.3.2020 - 23 ZB 18.33356; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 6.9.2019 - 4 LB 17/18; VG Düsseldorf, Beschluss vom 23. September 2019 - 12 L 1326/19.A; VG des Saarlandes, Urteil vom 20. September 2019 - 3 K 1222/18; VG Osnabrück, Urteil vom 2. September 2019 - 5 A 326/18; VG München, B.v. 17.12.2018 - M 4 S 18.34491; VG Cottbus, B.v. 13.08.2020 - 5 K 1363/19.A; VG Ansbach, U.v. 31.8.2020 - AN 17 S 18.50859; a.A.: VG München, B.v. 17.09.2020 - M 17 E 20.32546; VG Aachen, U.v. 20.7.2020 - 10 K 1678/19.A.; VG Minden, U.v. 6.2.2020 - 12 K 491/19.A.).

    Dies ist unionsrechtlich nicht zu beanstanden (so auch VG Ansbach, B.v. 31.08.2020 - AN 17 S 18.50859 - juris; VG Regensburg, U.v. 28.9.2020 - RO 13 K 19.31839 - unveröffentlicht).

    Er ist in seiner Eigeninitiative nicht durch familiäre Zwänge oder Verpflichtungen eingeschränkt, und kann sich ohne Einschränkung der Alltagsbewältigung und Erwirtschaftung seines Lebensunterhalts widmen (ebenso VG Ansbach, B.v. 31.08.2020 - AN 17 S 18.50859 - juris; VG Regensburg, U.v. 28.9.2020 - RO 13 K 19.31839).

    Nach den dem Gericht vorliegenden Erkenntnissen bieten - wie ausgeführt - insbesondere NGOs Unterstützung bei der Alltagsbewältigung und Integration an, an die der Antragsteller sich wenden kann (vgl. VG Ansbach, B.v. 31.08.2020 - AN 17 S 18.50859 - juris).

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Eine Verletzung von Art. 3 EMRK setzt dabei allerdings ein Mindestmaß an Schwere voraus, für das das Bestehen einiger Mängel nicht reicht (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 - Mohammed Hussein/Italien und Niederlande, Nr. 27725.10 - ZAR 2013, S. 336).

    Sofern keine außergewöhnlich zwingenden humanitären Gründe vorliegen, die gegen eine Überstellung sprechen, ist allein die Tatsache, dass sich die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse nach einer Überstellung erheblich verschlechtern würden, nicht ausreichend, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK zu begründen (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 Az. 27725/10; OVG NRW, U.v. 19.5.2016 Az. 13 A 1490/13.A - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2017 - 18 B 1033/17

    Anwenden des § 71 Abs. 5 S. 2 AsylG auf Wiederaufgreifensanträge in Bezug auf ein

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    vorläufigen Rechtsschutz gegenüber dem für die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG zuständigen Bundesamts beantragen, der im Ergebnis darauf gerichtet ist sicherzustellen, dass die zuständige Ausländerbehörde vorläufig von einer Abschiebung absieht (OVG Münster, B.v. 11.9.2017 - 18 B 1033/17 - BeckRS Rn. 3 m.w.N.).

    Ein solcher Antrag unterfällt nicht § 71 AsylG, insbesondere nicht die den Antragsteller begünstigende Regelung des § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG (OVG Münster, B.v. 11.9.2017 - 18 B 1033/17 - BeckRS Rn. 3; OVG Lüneburg, B.v. 26.2.2018 - 13 ME 438/17 - BeckRS, amtlicher Leitsatz, Rn. 19 ff., BayVGH, B.v. 29.11.2005 - 24 CE 05.3107 - BeckRS Rn. 11 f.).

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Die Überstellung von Personen nach Griechenland im Rahmen von Dublin-Rückführungen wurde 2011 von den Mitgliedstaaten zunächst weitgehend ausgesetzt, nachdem in den Urteilen des EGMR vom 21. Januar 2011 (30696/09, M.S.S./Belgien u. Griechenland a.a.O.) und des EuGH vom 21. Dezember 2011 (C-411/10 und C-493/10 - juris) festgestellt worden war, dass das griechische Asylsystem systemische Mängel aufweise, aufgrund der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, bei einer Überstellung nach Griechenland der Gefahr einer Verletzung ihrer Menschenrechte ausgesetzt wären.
  • EuGH, 19.03.2019 - C-297/17

    Ibrahim - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, B. v. 13.11.2019 - C-540/17, C-541/17 U. v. 19.03.2019, C 297/17, C 318/17, C 319/17 Rn. 89 bis 91).
  • EuGH, 13.11.2019 - C-540/17

    Hamed - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Diese Schwelle ist daher selbst in durch große Armut oder eine starke Verschlechterung der Lebensverhältnisse der betreffenden Person gekennzeichneten Situationen nicht erreicht, sofern diese nicht mit extremer materieller Not verbunden sind, aufgrund deren die betreffende Person sich in einer solch schwerwiegenden Situation befindet, dass sie einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung gleichgestellt werden kann (EuGH, B. v. 13.11.2019 - C-540/17, C-541/17 U. v. 19.03.2019, C 297/17, C 318/17, C 319/17 Rn. 89 bis 91).
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Die Überstellung von Personen nach Griechenland im Rahmen von Dublin-Rückführungen wurde 2011 von den Mitgliedstaaten zunächst weitgehend ausgesetzt, nachdem in den Urteilen des EGMR vom 21. Januar 2011 (30696/09, M.S.S./Belgien u. Griechenland a.a.O.) und des EuGH vom 21. Dezember 2011 (C-411/10 und C-493/10 - juris) festgestellt worden war, dass das griechische Asylsystem systemische Mängel aufweise, aufgrund der Personen, die internationalen Schutz beantragt haben, bei einer Überstellung nach Griechenland der Gefahr einer Verletzung ihrer Menschenrechte ausgesetzt wären.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2018 - 17 B 1029/18

    Sami A.: Rückholverpflichtung bestätigt

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Da eine Abschiebung auf dem Luftweg (wie hier anzunehmen) erst dann vollzogen ist, wenn der Abzuschiebende die Transitzone des Zielflughafens verlassen hat bzw. bei bundespolizeilicher Begleitung an empfangsbereite Vertreter des Zielstaates übergeben wurde (OVG Münster, B.v. 15.8.2018 - 17 B 1029/18 - Beckonline Rn. 13 ff.), werden solche Fälle extrem selten anzunehmen sein.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - 13 A 1490/13

    Einreise eines Ausländers aus einem sicheren Drittstaat; Zuerkennung der

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Sofern keine außergewöhnlich zwingenden humanitären Gründe vorliegen, die gegen eine Überstellung sprechen, ist allein die Tatsache, dass sich die wirtschaftlichen und sozialen Lebensverhältnisse nach einer Überstellung erheblich verschlechtern würden, nicht ausreichend, um einen Verstoß gegen Art. 3 EMRK zu begründen (vgl. EGMR, B.v. 2.4.2013 Az. 27725/10; OVG NRW, U.v. 19.5.2016 Az. 13 A 1490/13.A - juris).
  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvR 273/16

    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots erfordert eine aktuelle

    Auszug aus VG München, 09.12.2020 - M 4 E 20.33162
    Die Feststellung, ob in einem anderen Mitgliedstaat anerkannten Schutzberechtigten eine unmenschliche oder entwürdigende Behandlung droht, setzt grundsätzlich, wie die Feststellung systemischer Mängel im Asylsystem, eine aktuelle Gesamtwürdigung der zur jeweiligen Situation vorliegenden Berichte und Stellungnahmen voraus (vgl. BVerfG, B. v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 - juris).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.09.2019 - 4 LB 17/18

    Zulässigkeit der Abschiebung eines dort anerkannten Asylbewerbers nach

  • EGMR, 30.06.2015 - 39350/13

    A.S. v. SWITZERLAND

  • EuGH - C-541/17 (anhängig)

    Omar

  • VGH Bayern, 17.03.2020 - 23 ZB 18.33356

    Frage der unmenschlichen Behandlung international Schutzberechtigter in

  • VG Osnabrück, 02.09.2019 - 5 A 326/18

    Anerkannt Schutzberechtigte; anerkannte Schutzberechtigte; Griechenland; Jawo;

  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 12 L 1326/19
  • VG Saarlouis, 20.09.2019 - 3 K 1222/18

    (Einem nichtvulnerablen, gesunden und arbeitsfähigen Kläger droht in Griechenland

  • VG Minden, 06.02.2020 - 12 K 491/19
  • VG Aachen, 20.07.2020 - 10 K 1678/19

    Asyl; Griechenland; Drittstaat; Schutzberechtigte; unzulässig; erniedrigende

  • VG Cottbus, 13.08.2020 - 5 K 1363/19
  • VG München, 17.09.2020 - M 17 E 20.32546

    Erfolgreicher Eilantrag bei defizitären Aufnahmebedingungen für anerkannt

  • OVG Niedersachsen, 26.02.2018 - 13 ME 438/17

    Aussetzung der Abschiebung; Beschwerde; Folgeschutzgesuch; Härtefallantrag;

  • VGH Bayern, 29.11.2005 - 24 CE 05.3107

    Afghanistan, Wiederaufgreifen des Verfahrens, Abschiebungshindernis,

  • VG München, 15.03.2021 - M 4 E 20.33433

    Erfolgloser Abänderungsantrag zur Feststellung von Abschiebungsverboten

    Mit Schriftsatz des Bevollmächtigten vom 20. November 2020, eingegangen beim Bayerischen Verwaltungsgericht München am 21. November 2020, beantragte der Antragsteller, die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, es dem Landesamt für Asyl und Rückführung vorläufig zu untersagen, den Antragsteller nach Griechenland zurückzuschieben bzw. hilfsweise eine bereits erfolgte Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG gegenüber dem Landesamt für Asyl und Rückführung vorläufig zu widerrufen und höchst hilfsweise - falls eine solche Mitteilung noch nicht erfolgt ist -, es vorläufig zu unterlassen, gegenüber dem Landesamt für Asyl und Rückführung eine Mitteilung nach § 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG vorzunehmen (M 4 E 20.33162).

    Mit Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 9. Dezember 2020 (M 4 E 20.33162) wurden die Anträge des Antragstellers abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, auch im Verfahren M 4 K 20.33096 und M 4 E 20.33162, sowie auf den Inhalt der vorgelegten Behördenakten Bezug genommen.

    Das Gericht kann aus dem Vortrag der Bevollmächtigten und den Erkenntnismitteln jedoch keine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Vergleich zum Beschluss vom 9. Dezember 2020 (M 4 E 20.33162 - juris) und den dort zu Grunde gelegten Erkenntnismitteln feststellen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss des Gerichts vom 9. Dezember 2020 wird zur Vermeidung von Wiederholungen ausdrücklich Bezug genommen (M 4 E 20.33162 -juris Rn. 44 bis 45).

    Insoweit wird auf die Ausführungen des Gerichts im Beschluss vom 9. Dezember 2020 verwiesen (M 4 E 20.33162 - juris Rn. 55, 56, 59).

    Der Antrag auf Abänderung des Beschlusses vom 9. Dezember 2020 (M 4 E 20.33162) hinsichtlich des Vorliegens von Abschiebungsverboten war daher abzulehnen.

  • VG Regensburg, 10.05.2021 - RN 11 K 20.30768

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung nach Griechenland

    Insoweit schließt sich das Gericht zahlreichen aktuellen Entscheidungen an, die das Vorliegen des Art. 3 EMRK in der Regel verneinen (vgl. z.B. VG Ansbach, U. v. 10.02.2021 Az. AN 17 K 18.50427; U. v. 14.01.2021 Az. AN 17 K 19.50797; VG München, B. v. 09.12.2020 Az. M 4 E 20.33162; zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung vgl. BayVGH, B. v. 16.02.2021 Az. 21 ZB 20.32392).
  • VG Bayreuth, 27.01.2022 - B 7 K 21.30702

    Äthiopien: Keine Abschiebungsverbote für vierköpfige Familie ersichtlich;

    (vgl. hierzu VG Regensburg, B. v. 2.9.2021 - RO 13 E 21.31087 - juris; VG München, B. v. 9.12.2020 - M 4 E 20.33162 - juris; OVG Lüneburg, B. v. 7.9.2017 - 13 ME 157.17 - juris).
  • VG Regensburg, 01.04.2021 - RN 11 K 20.30213

    Syrien: Dublin: Rückführung nach Griechenland keine unmenschliche oder

    Insoweit schließt sich das Gericht zahlreichen aktuellen Entscheidungen an, die das Vorliegen des Art. 3 EMRK in der Regel verneinen (vgl. BayVGH, B. v. 16.02.2021 Az. 21 ZB 20.32392; VG Ansbach, U. v. 10.02.2021 Az. AN 17 K 18.50427; U. v. 14.01.2021 Az. AN 17 K 19.50797; VG München, B. v. 09.12.2020 Az. M 4 E 20.33162).
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